_ direkt neben dem Grundstück der Rekurrenten) von der ehemaligen Arbeitgeberin des Rekurrenten zu kaufen, sofern diese dort ein Bauvorhaben nicht realisieren würde. Die ehemalige Arbeitgeberin habe sich erst 2013 gegen das Bauvorhaben ausgesprochen, worauf die Rekurrenten ihre Option zum Kauf des Guts ausgeübt hätten. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung könne auch ein im Vorhinein befristeter Aufenthalt unter Umständen das Merkmal der Dauerhaftigkeit erfüllen (BGer 2C_678/2013 vom 28. April 2014 E. 2.2). Demzufolge spreche das Beibehalten des Nutzniessungsrechts bzw. die Ausübung der Kaufoption für das Gut in A.________ nicht