__ mitzuteilen, worauf sie der Steuerverwaltung mitgeteilt hätten, dass der Rekurrent in der fraglichen Zeit rund 160 Tage in der Schweiz verbracht habe. Anlässlich einer weiteren Besprechung am 16. Dezember 2016 habe sich die Steuerverwaltung auf den Standpunkt gestellt, dass die Angaben der Rekurrenten zu den Aufenthaltstagen in der Schweiz ungenügend seien. Der Rekurrent habe nochmals versucht aufzuzeigen, dass diese Tage nur geschätzt werden könnten, da keine schriftlichen Aufzeichnungen über die einzelnen Aufenthalte und deren Länge bestünden. Am 6. Februar 2017 hätten sie den Outlook-Kalender des Rekurrenten für die Zeitdauer vom März bis Oktober 2013 eingereicht.