__ entschädigt worden. Per 1. Januar 2016 hätten sie ihren Wohnsitz wieder nach A.________ verlegt, wobei ihr Hausrat im Wert von Fr. ____ bereits am 12. Dezember 2015 vom Zollamt D.________ abgefertigt worden sei. Die Rückverlegung des Wohnsitzes in die Schweiz sei unter anderem deshalb erfolgt, da es nach einer rund dreijährigen Abwesenheit um den Rekurrenten in der Schweiz medial ruhiger geworden sei. Das Interesse an seiner Person des öffentlichen Lebens habe zusehends abgenommen. Im Veranlagungsverfahren 2013 habe es verschiedene Besprechungen zwischen der Steuerverwaltung und den Rekurrenten gegeben. Ausserdem seien mehrere