Zum Sachverhalt führten die Rekurrenten aus, sie hätten ihren Wohnsitz seit 1998 in A.________ im Kanton Zug. Im Rahmen der Erbschaftssteuerinitiative sei das Eigentum am Grundstück in A.________ mit öffentlich beurkundetem Abtretungsvertrag vom 14. Dezember 2011 (Rekursbeilage 22) an die Kinder übertragen worden und die Rekurrenten seien seither nur noch nutzniessungsberechtigt. Sie hätten am 15. Januar 2013 einen Mietvertrag mit einer Mindestvertragsdauer von drei Jahren für eine 5-Zimmer- Wohnung zum Jahresmietpreis von EUR ____ in Monaco unterzeichnet. Es habe sich um eine Wohnung mit fünf Zimmern und einer Fläche von 268 Quadratmetern gehandelt. Sie