im Umfang von Fr. ____ der Schweiz zur Besteuerung zuzuweisen sei und der Rest dem Wohnsitzstaat Monaco; 4. für die Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuern 2013 ein steuerbares Einkommen von Fr. ____ zum Satz von Fr. ____ und ein steuerbares Vermögen von Fr. ____ zum Satz von Fr. ____ zu veranlagen seien; 5. für die Zwecke der direkten Bundessteuer 2013 ein steuerbares Einkommen von Fr. ____ zum Satz von Fr. ____ zu veranlagen sei. All dies unter Kostenund Entschädigungsfolgen zu Lasten der Rekursgegnerin.