Halte sich jemand an verschiedenen Orten auf, sei aufgrund der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles abzuklären, wo sich der Wohnsitz befinde. Aus der durch die Rekurrenten eingereichten rekonstruierten kalendarischen Aufstellung ergebe sich klar, dass der Rekurrent sich zwischen 2013 und 2015 in allen drei Jahren nur unwesentlich öfter in Monaco als in A.________ aufgehalten habe. Die meiste Zeit habe er im übrigen Ausland verbracht. Bezüglich der Aufenthaltstage der Rekurrentin scheine sich die Aufenthaltsdauer auf den ersten Blick zugunsten von Monaco zu verschieben; allerdings dürfe die kalendarische Aufstellung nicht isoliert von den übrigen Umständen betrachtet werden.