Am 30. November 2017 forderte die Steuerverwaltung die Rekurrenten zur Einreichung weiterer Unterlagen auf, darunter den Nachweis der Flugbewegungen anhand der Onlinedaten der Flugtickets, eine kalendarische Aufstellung der Anwesenheitstage pro Land/Ort und Abrechnungen einer MasterCard, welche die Steuerverwaltung im Besitz der Rekurrenten wähnte (Rekursbeilage 19). Mit Schreiben vom 28. Februar 2018 (Rekursbeilage 20) bestritten die Rekurrenten diesen Besitz. Es handle sich um die Kreditkarte der Haushaltshilfe in Monaco.