Erläuternd führten sie aus, dass sie nicht mehr über Kopien von Flugtickets verfügten, weshalb sie die Flüge aufgrund der Kreditkartenabrechnungen in einer Excel-Liste nachgeführt hätten. Die Flüge seien ausschliesslich mit der Kreditkarte bezahlt worden, weshalb die Excel-Liste sämtliche gebuchten Flüge enthalte. Der Rekurrent sei im Weiteren in der fraglichen Periode praktisch nicht mehr im Corporate Jet der ehemaligen Arbeitgeberin geflogen. Diese Flüge seien vernachlässigbar. Auf den Kreditkartenabrechnungen seien nur wenige Buchungen in Monaco ausgewiesen, da sie dort sehr zurückgezogen gelebt hätten und die Haushaltshilfe die Einkäufe in bar erledigt habe.