Urteil A 2018 18 3 Am 31. Oktober 2017 reichten die Rekurrenten im Wesentlichen folgende Unterlagen ein (Rekursbeilage 18): eine Excel-Liste mit Flugreisedaten, Kreditkartenabrechnungen, Strom- und Wasserrechnungen betreffend das Haus in A.________, Telefonrechnungen des monegassischen Festnetz- und Mobiltelefons, die Lohnausweise der Haushaltshilfen in A.________ und Monaco. Erläuternd führten sie aus, dass sie nicht mehr über Kopien von Flugtickets verfügten, weshalb sie die Flüge aufgrund der Kreditkartenabrechnungen in einer Excel-Liste nachgeführt hätten.