Am 31. Januar 2013 meldeten sich die Rekurrenten bei der Einwohnergemeinde A.________ ab und gaben an, ihren Wohnsitz in die USA zu verlegen. Zuvor, am 15. Januar 2013, hatten sie einen Mietvertrag für eine 5-Zimmer- Wohnung in Monaco unterzeichnet. Sie organisierten im Februar 2013 einen Möbeltransport von A.________ nach Monaco und stellten sich im weiteren Verlauf im Umgang mit der Steuerverwaltung des Kantons Zug auf den Standpunkt, dass sie am 31. März 2013 nach Monaco umgezogen seien. Am 16. Oktober 2015 meldeten sie der Einwohnergemeinde A.________, dass sie ab 1. Januar 2016 wieder an ihrer alten Wohnadresse in dieser Gemeinde wohnen würden.