A 2018 18 2 A. Zwischen 1998 und Ende 2012 hatten E. und F.________ (im Folgenden: Rekurrenten) ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Einwohnergemeinde A.________, wo sie ein Landhaus ____ bewohnten. Das Grundstück hatte dem Rekurrenten bis Dezember 2011 gehört. Am 14. Dezember 2011 übertrug er das Grundstück seinen drei Kindern zu Eigentum und räumte sich und der Rekurrentin im Gegenzug ein Nutzniessungsrecht daran ein. Am 31. Januar 2013 meldeten sich die Rekurrenten bei der Einwohnergemeinde A.________ ab und gaben an, ihren Wohnsitz in die USA zu verlegen.