4.13 In der Folge holte die IV-Stelle die Berichte der zugezogenen Fachärzte im Bereich Dermatologie und Rheumatologie ein (IV-act. 113 ff.) und stellte diese zusammen mit den im Rahmen des Einwandverfahrens eingereichten medizinischen Berichten der Gutachterstelle zur Stellungnahme zu (IV-act. 124). Diese hielt am 11. Juli 2019 fest, dass die im Einwandschreiben beigebrachten Kritikpunkte und die neuen Arztberichte nicht in der Lage seien, eine abweichende Einschätzung bzw. Beurteilung der Arbeits- oder Leistungsfähigkeit bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu bewirken (IV-act. 126). Diese Einschätzung wurde von RAD-Arzt Dr. K.____