Ein infiziertes Atherom im Bereich der Flanke links habe lediglich zu einer kurzdauernden vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit geführt, ebenso wie die rezidivierenden Abszesse inguinal und axillär. Der Verdacht auf ein differentialdiagnostisch erwogenes Lymphom habe sich glücklicherweise nicht bestätigt. Des Weiteren vermöge auch das generalisierte allergische Exanthem eine länger andauernde oder gar dauerhafte Einschränkung nicht zu begründen. Unklare Handgelenks- und Fussbeschwerden hätten offenbar eine fachärztlich rheumatologische Standortbestimmung notwendig gemacht. Angaben zur klinischen Befundlage und allfälligen funktionellen Einschränkungen würden von Dr. C.________ nicht gemacht.