Urteil S 2019 143 10 Gesundheitszustand anbelangt, konnten die Therapeuten eine leichte Besserung des depressiven Zustandsbildes mit Stimmungsaufhellung und Stabilisierung sowie einer leichten Steigerung des Antriebs bei gleichzeitig weiterhin vorhandenen depressiven Symptomen feststellen (IV-act. 109 S. 9 ff.).