Insbesondere hätten im Jahr 2018 chronisch rezidivierende Abszesse bestanden, die einer ärztlichen Abszess-Inzision bedurften sowie zwei Spitalaufenthalte vom 2. bis 9. Juli 2018 und vom 13. bis 19. August 2018 notwendig machten. Bei letztendlich unklarer rezidivierender Abszess-Bildung sei eine dermatologische Vorstellung erfolgt. Da darüber hinaus der Verdacht einer Mitbeteiligung der Gelenke bestehe, sei auch noch eine rheumatologische Abklärung in die Wege geleitet worden. Weiter sei die chronische Insomie nicht vollständig geklärt und es bestehe ein Schlafapnoesyndrom. Der stationäre Aufenthalt im I.________ habe zunächst zu einer Stabilisierung geführt.