4.10 Im Rahmen des Einwandverfahrens wurde ein weiterer Bericht der Klinik G.________ vom 14. November 2018 zu den Akten gereicht. Darin weist Dr. med. C.________, Fachärztin Allgemeine Innere Medizin und Anthroposophische Medizin, darauf hin, dass die chronische Colitis ulcerosa trotz derzeit guter stabiler Einstellung mehrere weitere Komplikationen nach sich gezogen habe. Insbesondere hätten im Jahr 2018 chronisch rezidivierende Abszesse bestanden, die einer ärztlichen Abszess-Inzision bedurften sowie zwei Spitalaufenthalte vom 2. bis 9. Juli 2018 und vom 13. bis 19. August 2018 notwendig machten.