4.9 Am 16. Oktober 2018 nahm RAD-Arzt Dr. K.________, Facharzt Allgemeine Innere Medizin FMH, zum polydisziplinären Gutachten Stellung und stellte fest, dass das Gutachten die an ein medizinisches Gutachten gestellten Qualitätskriterien erfülle. Abweichend vom Gutachten vertrat er die Meinung, dass bereits ab Ende 2016/Anfangs 2017 bzw. vor Ablauf des Wartejahres keine Arbeitsunfähigkeit mehr bestanden habe (IVact. 99).