Diverse Diagnosen (Colitis ulcerosa, Morbus Basedow, Schlafapnoesyndrom, Restless-Legs-Syndrom, Insomnie, Steatosis hepatis und Xerosis cutis mit Onychomykose beider Füsse) wurden als ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit eingestuft. Die Gutachter kamen zum Schluss, dass sowohl in der angestammten als auch in einer Verweistätigkeit eine durchgängige volle Arbeitsfähigkeit seit Sommer 2017 bestehe. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass mehrfache deutliche Inkonsistenzen bestünden, welche in Art und Ausprägung unter Einbezug der psychiatrischen Bewertung überwiegend wahrscheinlich doch vorrangig bewusstseinsnah zu werten seien.