4.6 Zwischen dem 4. April und dem 26. Juni 2018 wurde der Versicherte in den Disziplinen Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie, Neuropsychologie und Gastroenterologie begutachtet. Das entsprechende Gutachten erstattete die ZVMB GmbH am 24. September 2018. Dabei konnten die Gutachter keine relevante Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit feststellen. Diverse Diagnosen (Colitis ulcerosa, Morbus Basedow, Schlafapnoesyndrom, Restless-Legs-Syndrom, Insomnie, Steatosis hepatis und Xerosis cutis mit Onychomykose beider Füsse) wurden als ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit eingestuft.