4.5 Vom 23. Januar bis 17. Februar 2018 erfolgte eine stationäre Hospitalisation im I.________. Dabei wurde in psychiatrischer Hinsicht folgende Diagnose gestellt: Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung (ICD-10 Z73.0). Dem Bericht kann entnommen werden, dass das Hauptproblem aus Sicht des Patienten die anhaltende Schlafstörung sei. Dementsprechend stand auch die komplexe chronische Schlafstörung im Vordergrund der Behandlung. Beurteilend wurde schliesslich darauf hingewiesen, dass es auffällig gewesen sei, wie vehement der Patient Hilfe eingefordert habe, die bisher vorgeschlagenen Massnahmen jedoch zum grossen Teil nicht akzeptiert oder toleriert