B. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 23. Oktober 2019 liess A.________ beantragen, die Verfügung der IV-Stelle vom 24. September 2019 sei aufzuheben und es seien ihm die gesetzlichen IV-Leistungen auszurichten. Eventualiter sei ein gerichtliches, polydisziplinäres Gutachten in Auftrag zu geben und subeventualiter sei die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen; alles unter Kostenund Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. Zur Begründung liess der Beschwerdeführer im Wesentlichen darauf hinweisen, dass nach Juli 2017 vier stationäre Hospitalisationen erfolgt seien.