__ in deren Bericht vom 24. Juni 2019 aus (vgl. E. 5.2.8). Im hier zu beurteilenden Fall kommt hinzu, dass für berufliche Massnahmen kein Mindestinvaliditätsgrad vorausgesetzt ist, vielmehr reicht auch eine drohende Invalidität, gerade wenn es sich um Minderjährige und deren erstmalige berufliche Ausbildung geht.