Wohl mag die Beschwerdeführerin den Tod ihrer Schwester im Dezember 2016 immer noch nicht vollständig verarbeitet haben und stets noch über eine Traurigkeit klagen, indessen dauert eine längere depressive Reaktion nicht mehr als zwei Jahre, ansonsten die Diagnose geändert werden muss (BGer 8C_829/2008 vom 23. Dezember 2008 E. 3.3.1). Dies ist vorliegend geschehen, indem nun eine leichte depressive Episode bescheinigt wird. Hierbei mag zutreffen – wie der RAD-Arzt ausführt –, dass die Befunde leichtgradig ausgeprägt sind.