Darin werde festgehalten, dass sich gegenüber den Voruntersuchungen in den Kalenderjahren 2009–2013 keine Veränderungen feststellen liessen. Das heisse, dass grobmotorische Koordinationsstörungen sowie (insbesondere) eine intellektuelle (verminderte) Leistungsfähigkeit im unteren Normbereich (Normalintelligenz), welche zu Aufmerksamkeitsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten führten, vorlägen. Gegenüber der bisherigen medizinischen Aktenlage hätten sich damit keine neuen Aspekte ergeben, insbesondere kein Hinweis auf eine bisher nicht bekannte schwerwiegendere psychische Beeinträchtigung der Versicherten.