In den vorliegenden Schulberichten spiegle sich das verminderte Leistungspotential der Lernbehinderung wieder. Eine Intelligenzminderung im Sinne einer geistigen Behinderung gemäss ICD-10 F70 liege nicht vor. Es werde nunmehr im Einwandverfahren ein Abklärungsbericht des Spitals D.________ Neuropädiatrie vom 24. Juni 2019 über eine fachärztliche Abklärung am 21. Juni 2019 vorgelegt. Darin werde festgehalten, dass sich gegenüber den Voruntersuchungen in den Kalenderjahren 2009–2013 keine Veränderungen feststellen liessen.