Die Überforderung resultiere zum einen aus den Leistungsanforderungen, welche sie unter Druck setzten, sowie aus dem sozialen Kontext. Sie sei im sozialen Kontakt oft verunsichert, weil sie verlangsamt und in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung verzögert sei. Es werde ihr schwer fallen, selbständig einen Ausbildungsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Daher benötige sie berufliche Eingliederungshilfe. Es werde deshalb eine Berufsberatung und eine durch die Invalidenversicherung gestützte Berufsausbildung empfohlen (IV-act. 21/1–4).