5.2.4 Mit Stellungnahme vom 10. Dezember 2018 erklärte RAD-Arzt G.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im somatischen Bereich bestehe kein Gesundheitsschaden mit Auswirkung auf die Ausbildungsfähigkeit. Im schulischen Bereich sei die Versicherte bislang immer auf heilpädagogische Massnahmen angewiesen gewesen, was einen Gesundheitsschaden vermuten lasse, welcher jedoch aufgrund der vorliegenden Unterlagen nur schwer definierbar sei (kein ADHS/POS, keine IV-relevante Intelligenzminderung). Auch lägen keine Berichte zur schulischen Entwicklung zwischen 2014 und aktuell vor. Dies solle ergänzt werden (IV-act. 9).