B. Beschwerdeweise liess A.________ beantragen, in Aufhebung der Verfügung vom 26. September 2019 sei ihr Berufsberatung, die erstmalige berufliche Ausbildung sowie allenfalls weitere berufliche Massnahmen zuzusprechen. Eventualiter sei die Sache an die IV-Stelle zur Einholung eines psychiatrischen/neuropädiatrischen Gutachtens zurückzuweisen (act. 1). C. Der mit Verfügung vom 23. Oktober 2019 erhobene Kostenvorschuss von Fr. 500.– wurde fristgerecht bezahlt (act. 3). D. Die IV-Stelle schloss vernehmlassend auf Abweisung der Beschwerde (act. 5).