S 2019 142 2 A. Die 2003 geborene A.________ wurde am 27. September 2018 von ihrer Mutter bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug angemeldet (IV-act. 1). Die IV-Stelle Zug tätigte in der Folge schulische und medizinische Erhebungen, insbesondere holte sie Berichte der behandelnden Ärzte ein. Gestützt auf die Stellungnahme von C.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vom 2. Mai 2019 stellte die Verwaltung vorbescheidsweise die Ablehnung der Kostengutsprache für Berufsberatung in Aussicht (IV-act.