{"Signatur": "ZG_VG_001", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-11-03", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_001_S-2019-142_2020-11-03.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2019_142_5725904a692227324825c1f1a293ecde4a114e01105e1ac4104f046e6cc3ad4eba4bd9a4c3f2b1994dd45a6ed5d7a56a68ddbec01c9255fe64fe62f40318cc1c?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde4a114e01105e1ac4104f046e6cc3ad4eba4bd9a4c3f2b1994dd45a6ed5d7a56a68ddbec01c9255fe64fe62f40318cc1c&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2019_142", "Checksum": "e06445bdb02676e7f0cdbe99379b73b6"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["S 2019 142"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 03.11.2020 S 2019 142"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 03.11.2020 S 2019 142"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 03.11.2020 S 2019 142"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialvers.rechtl. 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Die perzeptiven Schwierigkeiten und die Aufmerksamkeitsproblematik\nzeigten sich in schulischen Belangen, z.B. in Orthographiefehlern, die sie auch beim\nDurchlesen nicht bemerke. Die visuell-perzeptiven, insbesondere auch die visuellräumlichen Schwierigkeiten manifestierten sich auch in grossen Problemen in der\nMathematik. Die Versicherte sei als Schülerin mit spezifischen Lern- und\nVerhaltensproblemen auf ein individuelles Curriculum angewiesen, damit sie sowohl\nbezüglich ihrer Schwierigkeiten als auch ihrer Stärken optimal unterstützt werden könne.\nBezüglich Mathematik-Förderung seien die visuell-perzeptiven und mnestischen\nSchwierigkeiten zu berücksichtigen. Wünschenswert sei eine gezielte Förderung in\nmnestischen Belangen (IV-act. 5/16–17).\n\n5.2.3 Am 29. Oktober 2018 erstattete die Hausärztin Dr. med. F.________, FMH Innere\nMedizin, Bericht. Diagnostisch hielt sie eine fein- und grobmotorische\nKoordinationsstörung, Aufmerksamkeitsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten bei\nintellektueller Leistungsfähigkeit fest. Weiter führte die Internistin aus, die\nBeschwerdeführerin benötige Lernunterstützung (IV-act. 8).\n\n5.2.4 Mit Stellungnahme vom 10. Dezember 2018 erklärte RAD-Arzt G.________,\nFacharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im somatischen Bereich bestehe kein\nGesundheitsschaden mit Auswirkung auf die Ausbildungsfähigkeit. Im schulischen Bereich\nsei die Versicherte bislang immer auf heilpädagogische Massnahmen angewiesen\ngewesen, was einen Gesundheitsschaden vermuten lasse, welcher jedoch aufgrund der\nvorliegenden Unterlagen nur schwer definierbar sei (kein ADHS/POS, keine IV-relevante\nIntelligenzminderung). Auch lägen keine Berichte zur schulischen Entwicklung zwischen\n2014 und aktuell vor. Dies solle ergänzt werden (IV-act. 9).\n\n5.2.5 Die behandelnden Ärzte der Klinik H.________ stellten in ihrem Bericht vom\n7. März 2019 die Diagnosen Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem\naufsässigem Verhalten (ICD-10 F91.3; gestellt am 19. Juli 2011 und 18. Dezember 2012),\nemotionale Störung des Kindesalters (ICD-10 F93), Störung des Sozialverhaltens mit\noppositionellem aufsässigem Verhalten (ICD-10 F91.3; gestellt am 8. September 2014)\nund eine Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion (ICD-10 F43.21; gestellt\n\nUrteil S 2019 142\n9\n\nam 5. April 2017). Die Versicherte sei wiederholt antriebslos und zeige ein\nRückzugsverhalten, weise Konzentrationsschwierigkeiten auf und setze sich selbst unter\nDruck. Am 5. April 2017 sei sie vom Kinderarzt zum vierten Mal angemeldet worden. Im\nVordergrund stehe seither der Todesfall in der Familie. Im Verlauf zeigten sich Hinweise\nauf eine depressive Symptomatik (Rückzug, Interessensverlust, Antriebslosigkeit), wobei\nverschiedene Belastungsfaktoren eruierbar seien. Die Versicherte zeige wiederholt\nAnzeichen von Überforderung im schulischen Alltag. Die Überforderung resultiere zum\neinen aus den Leistungsanforderungen, welche sie unter Druck setzten, sowie aus dem\nsozialen Kontext. Sie sei im sozialen Kontakt oft verunsichert, weil sie verlangsamt und in\nihrer sozial-emotionalen Entwicklung verzögert sei. Es werde ihr schwer fallen, selbständig\neinen Ausbildungsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Daher benötige sie\nberufliche Eingliederungshilfe. Es werde deshalb eine Berufsberatung und eine durch die\nInvalidenversicherung gestützte Berufsausbildung empfohlen (IV-act. 21/1–4).\n\n5.2.6 Auf Anraten des RAD-Arztes C.________ holte die IV-Stelle einen Bericht der\nKlinik H.________ mit der aktuellen Diagnose und dem aktuellen psychopathologischen\nBefund ein (IV-act. 22 und 23). Gemäss den behandelnden Fachpersonen besteht eine\nleichte depressive Episode (ICD-10 F32.0; gestellt am 27. März 2019). Sie führten aus, die\nSymptomatik der zuvor gestellten Anpassungsstörung halte seit zwei Jahren an. Die\nVersicherte leide wiederholt an Antriebslosigkeit, erhöhter Ermüdbarkeit und Traurigkeit.\nSie zeige deutliche Einschlafschwierigkeiten, sie ruminiere und komme wenig zur Ruhe.\nDie Beschwerdeführerin berichtete nach wie vor über ihre anhaltende Trauer zufolge des\nVersterbens ihrer jüngeren Schwester (IV-act. 24).\n\n5.2.7 Dazu nahm RAD-Arzt C.________ am 2. Mai 2019 Stellung. Er folgerte, die\npsychopathologischen Beeinträchtigungen seien leicht ausgeprägt und dürften weder die\nArbeitsfähigkeit noch die Ausbildungsfähigkeit gravierend beeinträchtigen, zumal die\nVersicherte deswegen seit längerem psychotherapeutisch begleitet werde und einen\nAnsprechpartner habe für Fragen rund um die Lebensbewältigung. Eine medikamentöse\nBehandlung sei weiterhin nicht erforderlich, was ebenfalls für die geringgradig\nausgeprägte resp. milde Symptomatik spreche. Eine drohende Invalidität sei somit nicht\nanzunehmen (IV-act. 25).\n\n5.2.8 Am 21. Juni 2019 fand eine neuropädiatrische Untersuchung statt. Die Ärzte\nkonstatierten Aufmerksamkeitsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten bei\nintellektueller Leistungsfähigkeit im unteren Normbereich. Ansonsten zeigten sich nahezu\n\nUrteil S 2019 142\n10\n\n"}