63 S. 14). Im Rahmen des am 13. März 2018 durchgeführten Standortgesprächs schätzte der Beschwerdeführer seine Arbeitsfähigkeit in einer der Knieproblematik angepassten Tätigkeit lediglich auf maximal ein bis zwei Stunden pro Tag. Dementsprechend ergaben berufliche Massnahmen für RAD-Arzt Dr. G.________ unverändert wenig Sinn bzw. wurden als wenig erfolgsversprechend eingestuft (vgl. IV-act. 108 S. 1). Anlässlich der polydisziplinären Begutachtung konnte sich der Beschwerdeführer schliesslich keine Tätigkeit vorstellen, die er mit seinen Schmerzen und Konzentrationsstörungen noch ausüben könnte (vgl. IV-act. 140 S. 7).