Invaliditätsgrad von 14 %. Bei einem Invaliditätsgrad von weniger als 40 % besteht somit drei Monate nach der bis zum 1. Februar 2017 dauernden Rekonvaleszenzphase, mithin ab dem 1. Mai 2017 kein Rentenanspruch mehr. Das Gleiche hat für die Zeit vor der Knieoperation vom 2. Mai 2016 zu gelten. Die Befristung des Rentenanspruchs vom 1. August 2016 bis 30. April 2017 erweist sich somit unter Berücksichtigung der dreimonatigen Wartezeit als rechtmässig.