Bei einer betriebsüblichen Arbeitszeit von wöchentlich 41,7 Stunden und angepasst an die Nominallohnentwicklung sowie unter Berücksichtigung eines leidensbedingten Abzugs von 5 % ergab sich ein Jahreseinkommen von Fr. 62'371.– (vgl. IV-act. 148 S. 1).