Psychosoziale Belastungsfaktoren (Arbeitsunfähigkeit, Schulden, abgelehntes IV-Gesuch, sozialer Rückzug) waren in der Folge auch Auslöser der erneuten Dekompensation, die zum stationären Aufenthalt vom 12. März bis 30. April 2020 führte. Wie sich aus den entsprechenden Berichten ergibt, fühlte sich der Beschwerdeführer vor allem durch seine versicherungstechnische und finanzielle Lage belastet. Während der stationären Hospitalisation konnte er von einer Tagesstruktur und sozialen Kontakten deutlich positiv profitieren. Gleichzeitig wiesen die Ärzte darauf hin, dass prognostisch die weitere Klärung verschiedener versicherungsrechtlicher Aspekte relevant sei.