vom 6. Februar 2020 (Bf-act. 18) entnommen werden kann, erfolgte die Zuweisung aufgrund zunehmender depressiver Entwicklung infolge anhaltender Belastungsfaktoren (Abweisung des IV-Antrags und damit verbundene finanzielle Unsicherheit, Arbeitslosigkeit) im Zusammenhang mit einer chronischen Schmerzstörung. Psychosoziale Belastungsfaktoren (Arbeitsunfähigkeit, Schulden, abgelehntes IV-Gesuch, sozialer Rückzug) waren in der Folge auch Auslöser der erneuten Dekompensation, die zum stationären Aufenthalt vom 12. März bis 30. April 2020 führte.