Schliesslich ist in Anbetracht des vom Beschwerdeführer angegebenen Tagesablaufs auf einige Ressourcen zu schliessen. So schilderte der Beschwerdeführer gegenüber dem Sachverständigen zahlreiche Aktivitäten – Erledigung des Haushalts, Besuch von zahlreichen Therapien, Kochen, Lesen, regelmässiger Besuch eines Pubs in K.________, Bewirtschaftung von 30 Gemüsebeeten, regelmässige Besuche in seiner Heimat, Fahrradfahren, Treffen von Kollegen, Autofahren über kurze Strecken (vgl. IV-act. 140 S. 39 sowie 41 und IV-act. 157). Diese Gegebenheiten sind auch unter dem Titel des "sozialen Kontexts" von Bedeutung.