Hierfür sprechen auch die Ausführungen der Gutachterstelle vom 13. Mai 2019. Von der IV-Stelle auf einen allfälligen Widerspruch zwischen der interdisziplinären Gesamtbeurteilung und dem orthopädischen Teilgutachten hingewiesen, legten die ABI- Gutachter schlüssig und plausibel dar, weshalb ein solcher eben gerade nicht besteht. Dabei führten sie noch einmal aus, dass nach Operationen zwar üblicherweise postoperative Rekonvaleszenzen bestünden, Operationen aber in der Regel nicht zu einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit führen würden. Mit anderen Worten sei eine leichte, adaptierte Tätigkeit vor und nach der Rekonvaleszenzphase der Operation zumutbar gewesen (vgl. IV-act. 157 S. 2 f.).