Was den Verlauf der Arbeitsunfähigkeit anbelangt, wiesen die ABI-Gutachter im Rahmen der interdisziplinären Gesamtbeurteilung darauf hin, dass nach den verschiedenen Knieoperationen jeweils befristete Arbeitsunfähigkeiten für sämtliche Tätigkeiten bestanden hätten (vgl. IV-act. 140 S. 9). Der orthopädische Teilgutachter ging spätestens neun Monate nach dem am 2. Mai 2016 durchgeführten Knieeingriff von einer vollständigen Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit aus (vgl. IV-act. 140 S. 34).