4.3.1 In formeller Hinsicht ist diesbezüglich festzustellen, dass das MEDAS-Gutachten umfassend ist, auf Kenntnis der Vorakten basiert und auf einer eingehenden internistischen, orthopädischen, psychiatrischen und neuropsychologischen Abklärung beruht. Zudem enthält das Gutachten anamnestische Angaben, es berücksichtigt die vom Beschwerdeführer geklagten Beschwerden und vermittelt ein vollständiges Bild seines Gesundheitszustandes. Die Schlussfolgerungen sind zudem begründet, einleuchtend und Urteil S 2019 141 10