4.1.3 Am 13. Mai 2019 erläuterte die Gutachterstelle die von der IV-Stelle dargelegten Punkte. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die leichte, adaptierte Tätigkeit vor und nach der Rekonvaleszenzphase der Operation zumutbar gewesen sei. Zudem erklärte die Gutachterstelle, weshalb eine Arbeitsfähigkeit trotz diagnostizierter Schmerzverarbeitungsstörung zumutbar sei. Sie hielt fest, dass die zahlreichen Aktivitäten Urteil S 2019 141 8