ICD-10 F54), der ärztlich induzierten Opiatabhängigkeit (ICD-10 F10.25) und des Status nach Reposition und Wundversorgung einer ausgedehnten Verletzung im Bereich der Endphalanx des rechten Ringfingers als ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit eingestuft. Was die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit anbelangt, stellten sich die Sachverständigen auf den Standpunkt, in der angestammten Tätigkeit bestehe seit dem Unfall vom 1. November 2012 eine volle Arbeitsunfähigkeit. Für körperlich leichte, adaptierte Tätigkeiten sei die Arbeitsfähigkeit aus gutachterlicher Sicht nicht relevant eingeschränkt.