Arbeitsfähigkeit des Versicherten einschränkten. Demgegenüber werden die Diagnosen der Schmerzverarbeitungsstörung (bei chronischem unspezifischem multilokulärem Schmerzsyndrom und minimaler bis leichter neuropsychologischer Hirnfunktionsschwäche; ICD-10 F54), der ärztlich induzierten Opiatabhängigkeit (ICD-10 F10.25) und des Status nach Reposition und Wundversorgung einer ausgedehnten Verletzung im Bereich der Endphalanx des rechten Ringfingers als ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit eingestuft.