F. Mit Verfügung vom 8. Mai 2020 bewilligte der Vorsitzende der sozialversicherungsrechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsverbeiständung und stellte ihm für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ab Zeitpunkt der Gesuchstellung (21. Februar 2020) in der Person von RA lic. iur. B.________ einen unentgeltlichen Rechtsbeistand bei. Das Verwaltungsgericht erwägt: