140 S. 1 ff.). Entsprechend dem Resultat der polydisziplinären Begutachtung ging die IV-Stelle davon aus, dass der Versicherte – mit Ausnahme der Zeitspanne zwischen der Knieoperation vom 2. Mai 2016 und der nachfolgenden, neunmonatigen Rekonvaleszenz – in einer angepassten Tätigkeit vollständig arbeitsfähig sei, weshalb sie ihm mit Verfügung vom 19. September 2019 eine befristete ganze Rente vom 1. August 2016 bis 30. April 2017 zusprach (IV-act. 171).