Am 28. Mai 2013 meldete sich der Versicherte sodann bei der IV-Stelle Zug zum Leistungsbezug an (IV-act. 1). Die IV-Stelle ihrerseits holte bei den behandelnden Ärzten aktuelle Berichte ein, zog die Akten der Unfallversicherung bei und liess den Versicherten in der Folge durch das ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (in der Folge ABI) polydisziplinär begutachten (IV-act. 140 S. 1 ff.).