A. Der 1977 geborene Versicherte, A.________, war bei der C.________ AG als Schreiner angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Suva gegen die Folgen von Berufsund Nichtberufsunfällen versichert, als er am 1. November 2012 beinahe vom Hochregallager stürzte und sich hierbei am linken Knie und der rechten Hand verletzte. Die Suva anerkannte ihre Leistungspflicht und richtete die gesetzlichen Kurzzeitleistungen aus (IV-act.