Stunden sowie der eine Seite umfassenden Eingabe vom 22. Oktober 2020 (act. 41) ein solcher von einer Stunde. Dazu kommt ein Aufwand von sechs Stunden für Aktenstudium und Instruktion sowie vier Stunden für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. Für den von der Rechtsvertreterin ebenfalls geltend gemachten Aufwand betreffend Ausstandsgesuch ist ihr eine halbe Stunde Aufwand für ihr Rückzugsschreiben vom 20. Juli 2020 anzuerkennen (act. 25). Das Gesuch reichte der Beschwerdeführer dem Gericht nämlich direkt ein (vgl. Schreiben vom 11. Mai und vom 7. Juli 2020, act. 14 und 21).