Die Rechtsvertreterin macht in ihrer Kostennote vom 13. November 2020 für das Verfahren S 2019 138 einen Stundenaufwand von insgesamt 54,7 Stunden geltend (act. 44). Vorliegend ist zwar zu beachten, dass ein durchaus umfangreiches IV-Dossier vorhanden ist, jedoch der für das Aktenstudium in sämtlichen bei Gericht hängigen Verfahren angefallene Aufwand insgesamt nur einmal bzw. vorliegend anteilsmässig berücksichtigt werden kann. Des Weiteren ist es im Rahmen des Gerichtsverfahrens bei einem doppelten Schriftenwechsel (mit Nachreichung einer Mitteilung seitens der Rechtsvertreterin) ohne weitere Beweismassnahmen oder sonstige Vorkehren geblieben.