5.6.1 Betreffend den effektiven Aufenthalt des Beschwerdeführers im Jahr 2016 lässt sich den von ihm eingereichten Lohnabrechnungen und Einsatzrapporten für den persönlichen Assistenten T.________ für März 2016, April 2016, für den 1. bis 9. Mai 2016, für Juni 2016, für den 13. bis 31. Juli 2016 und für den 1. bis 14. August 2016 entnehmen, dass er sich in den erwähnten Zeiträumen in C.________ aufgehalten hat (IVact. 231/1-10 und 257/1-9). Für das Jahr 2016 ist den Unterlagen der Krankenkasse P.________ (Detailbelege und Auszüge für die Steuererklärung, IV-act. 274/5-7, IVact. 279/2-3 und IV-act.