Er habe einen Termin abgesagt, da er am 7. Juli 2015 für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt verreist sei und habe um einen neuen Gutachtertermin zwischen dem 15. Oktober und 15. November 2015 gebeten (IV-act. 152/1). Im Oktober 2015 wollte die Q.________ dem Beschwerdeführer vergeblich an die Adresse L.________, eingeschriebene Post zustellen. Diese sei mit dem Vermerk "Weggezogen, Nachsendefrist abgelaufen" an die Absenderin zurückgekommen (IV-act. 195/91 f.). Für das Jahr 2015 ist den Unterlagen der Krankenkasse P.________ (Detailbelege und Auszüge für die Steuererklärung, IV-act. 274/1-14, IV-act. 279/1-13 und IV-act.